Fahrradmitnahme in der S-Bahn Berlin

Unterwegs mit der Bahn und dem Fahrrad - nicht immer die leichteste Aufgabe.

Fahrradmitnahme S-Bahn Berlin
Fahrradmitnahme in der S-Bahn Berlin, nur im Fahrradabteil

Der Tag beginnt mit einer S-Bahn Fahrt durch Berlin. Um nachmittags gemütlich mit dem Fahrrad vom Büro nach Hause fahren können, kommt das Fahrrad morgens mit in die S-Bahn. Regelmäßig stellen sich für Radfahrer hierbei Hürden auf, die manchmal unüberwindbar sind. Die Fahrradmitnahme in der S-Bahn Berlin, aber auch in der Bahn generell, ist schließlich nur begrenzt möglich.

Unübersichtliche Kostenstruktur bei der Bahn

Ich bin viel mit dem Fahrrad unterwegs und fahre auch gerne Bahn. Wenn ich aber mit der Bahn und dem Rad fahre, muss ich stets nachsehen was für Kosten anfallen. In manchen Bundesländern kostet die Fahrradmitnahme nichts. In anderen muss man bezahlen. Teilweise lohnt sich direkt eine Tageskarte fürs Fahrrad. Manchmal ist es sinnvoll nur einzelne Tickets für die anschließenden Verbindungen in der S-Bahn zu kaufen.

Besonders bei der S-Bahn scheitere ich ohne Beratung. Wer, wie ich, nicht aus Berlin kommt, wird nur schwer wissen welches Ticket für die Fahrradmitnahme benötigt wird. Es gibt da ja so viele.

Berlin AB, Berlin BC, Berlin ABC und VBB. Und dann jeweils noch die Wahl zwischen Einzelfahrt und Kurzstrecke, oder doch besser eine Tageskarte? Hier macht sich Verzweiflung breit. Ohne die Erklärung durchs Bahn-Personal komme ich nicht zum Ticket.

Keine Garantie auf einen Stellplatz

Selbst wenn ein Ticket fürs Fahrrad gekauft ist, besteht noch kein Anspruch auf eine Mitnahme. Die Bahn – egal ob S-Bahn oder Fernverkehr – hat immer nur eine begrenzte Anzahl an Abteilen für Fahrräder. Diese dienen gleichzeitig dem Transport von Kinderwägen und Rollstühlen. Völlig zu recht natürlich. Beide haben auch dem Fahrrad gegenüber Vorrang und das ist zu akzeptieren.

Fahrradmitnahme Bahn

Schade finde ich aber die stark begrenzte Anzahl an Fahrradabteilen. Und natürlich all diese Personen, die selbst bei überfüllten Abteilen noch immer darauf bestehen bei ihrem Fahrrad im Abteil auf solch einem „Klappstuhl“ zu sitzen. Hier nimmt man viel Raum ein. Habe ich erst Pfingsten wieder erlebt.

Tipps zur Fahrradmitnahme in der Bahn

Ob S-Bahn oder Regionalbahn, mit kleinen Tricks und offenen Worten wird die Zugfahrt wirklich entspannter.

Ist das Abteil bereits mit Fahrrändern gefüllt und die Besitzer sind anwesend, kurz fragen an welchem Bahnhof sie aussteigen möchten. Steigen sie früher aus als ich, bitte ich die Leute ihr Fahrrad kurz festzuhalten damit ich meins abstellen und sie ihres an meins anlehnen können. Denn meins muss später erst raus. Macht den Ausstieg für alle Radfahrer entspannter.

Immer ein Fahrradschloss dabei haben und das Rad anschließend. Dann kann im Zweifel ein Sitzplatz im Abteil nebenan in Anspruch genommen werden und niemand kann das Fahrrad mitnehmen oder umstellen. Jede Person die weniger im Fahrradabteil ist, macht automatisch mehr Platz für Fahrräder, Kinderwägen und Rollstühle. Gleiches gilt auch für Eltern. Kind einfach aus dem Wagen nehmen und diesen anschließen. So kann bequem ein Sitzplatz gesucht werden.

Ich finde es freundlich und wichtig zu fragen, ob ich mein Fahrrad an ein fremdes Rad anlehnen darf. Zwar besteht hier keine Regel seitens der Bahn, aber bei Schäden am eigenen und fremden Fahrrad kommt es zu Haftungsfragen. Und ich kann verstehen wenn jemand nicht mag, dass man einen Drahtesel aus Stahl mit zig Packtaschen und 30 kg Gewicht, an sein dreitausend Euro teures Carbon-Rennrad lehnt. Hier kann es natürlich zu Schäden kommen. In so einem Fall bitte ich die Person ihr Fahrrad zuerst abzustellen und ich lehne dann meins an.

Dies sind schon mal ein paar Tipps für besseres Reisen mit Bahn und Fahrrad.

Tandem & Co. dürfen nicht mit

Übrigens, ein Tandem und ein dreirädriges Fahrrad wird von der Bahn generell anders behandelt. Auf der Seite der S-Bahn Berlin steht dazu „Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas, Tandem, dreirädrige Fahrräder, sowie Fahrräder und Anhänger zum Lastentransport sind von der Beförderung ausgeschlossen.“ Und somit wird der Transport solchen Rädern auf anderem Wege geschehen müssen.

Mir stellt sich da eine besondere Frage. Wie sieht es mit einem Pedelec aus, also einem Elektrofahrrad? Es hat ja einen Hilfsmotor, ist aber auch nur so groß und sperrig wie jedes normale Fahrrad. Der Motor sitzt in der Mitte, ist klein. Der Akku meistens auf dem Gepäckträger oder am Rahmen unterhalb vom Sattel. Hierzu werde ich mal bei der Bahn nachfragen.

Fazit

Ich fahre gerne mit der Bahn und S-Bahn. Auch wenn ich das Fahrrad dabei habe. Meistens fahre ich mit der Bahn und dem Fahrrad zu einem vorher geplanten Ausgangspunkt. Beispielsweise an die Quelle eines Flusses. Von dort aus mache ich oft eine Radtour in Richtung Heimat. :-)

Wie geht es euch mit der Fahrradmitnahme in der Bahn? Habt ihr da Erfahrungen, welche?

7 Kommentare

  1. Toller Beitrag, Danke.

    1. Frage: ich habe bisher nirgendswo lesen können ob die S-Bahn die „Stellfläche“ für Fahrräder durch das anlehnen des Fahrrads an die Sitze definiert ist oder ob man es in den Raum mit seinem Fahrradständer stellen soll.

    2. Frage: Hat sich mittlerweile etwas die Bahn auf deine Anfrage Zwecks der E-Bikes gemeldet und wenn ja, was ist dabei rausgekommen?

    • Aus Sicherheitsgründen, Gefahrenbremsung, immer zu sichern. Ansonsten eine Gefahr für die Reisenden. Ja, die S Bahn deffiniert nur den Tarif für die Mitnahme. Eine festlegung, wie zu sichern ist, gibt es nicht.

  2. Pedelecs sind erwähnt: „http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/befoerderungsbedingungen.htm“

    >> Fahrräder werden in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn sowie auf Fähren über den gesamten Verkehrszeitraum befördert, sofern hierfür ausreichend Platz vorhanden ist. Tandems, dreirädrige Fahrräder, Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel mit Hilfsmotor, Mofas sowie Fahrräder zum Lastentransport und Anhänger sind von der Beförderung ausgeschlossen (ausgenommen Fahrräder mit Trethilfe durch einen Elektro-Hilfsmotor, z. B. Pedelecs). Jeder Fahrgast darf nur ein einsitziges, zweirädriges Fahrrad mitnehmen (dazu zählen auch fahrradähnliche Roller). <<

    Pedelecs und Ebikes sind also explizit erlaubt.

  3. Jaaa, so liiiieben wir „unsere“ scheinheilige Berliner Umwelt-, Verkehrs- und sonstige Politik:
    # Immer dabei, die Autofahrer zu schikanieren,
    # immer reichlich Geld für 3.-Geschlecht-WC’s und Unfug jeder Art,
    # immer ein Herz für Drogendealer & Co –
    doch wenn Menschen umsteigen auf Alternativen zum Auto, z.B. Cargobike, dann werden sie nicht nur im Stich gelassen, sondern regelrecht in die … getreten!

  4. Oh ja.. ich habe auch Erfahrung mit dem Fahrrad in der Berliner S-Bahn. Ich benutze das Fahrrad normalerweise Täglich. Insbesondere im Herbst und Winter jedoch kombiniert mit der S-Bahn oder dem RegionalExpress (Großraum Berlin, quasi im BVG-Netz). Problematisch ist es häufig zu Stoßzeiten, aber meist hat es immer geklappt.

    VG
    Nico

  5. Am nervigsten sind Leute, die einen vollabern, warum ich das Rad nicht in den Fluchtweg des Wagons stelle, sondern an die hochgeklappten Klappsitze, wovon dann 4-5 belegt sind. Dann erkläre ich, dass ich aus Haftungsgründen das Abstellen in den Gang, der im Havariefall als Fluchtweg gilt und daher freizuhalten ist, ablehne. Das wollen die meisten nicht raffen und reagieren eingeschnappt, beleidigt oder fangen an zu diskutieren. Zudem verweise ich auf das Schild, dass nur hier Fahrräder abgestellt werden sollen und diese ggü. dem normalen Personenverkehr Vorrang einzuräumen ist (Rollis, KiWa etc. ausgenommen).
    Früher gab es in den S-Bahnen auch mal unter an den Sitzen solche Spanngurte wie in den Regios um das Rad sicher zu fixieren – aus unerklärlichen Gründen wurden diese entfernt.
    Und es sind besonders Berliner, die das nicht raffen. Brandenburger eher wneiger, denn die sind es gewohnt im Zug das Rad an die Seite zu stellen und nicht mitten in die Mitte vom Fluchtweg.
    Da müsste auch die S-Bahn mal für Klarheit sorgen. z.B. durch auf den Boden angebrachte visuelle Hervorhebung der Fluchtwege, dass diese nicht versperrt werden dürfen.

  6. Der Artikel hat mehrere Fehler,

    * zum Einen gibt es in Berlin seit 20 Jahren das Fahrradticket, daher ist die willkürliche Aufzählung der Tickets im VBB-Bereich nicht aussagekräftig, sondern zeugt eher von falscher Beratung.

    * Zum Anderen ist der Tipp das Fahrrad im Fahrrad/Rollstuhlbereich anzuschließen und sich wegzusetzen sowohl fahrlässig als auch gar nicht zulässig. Die Beförderungsbedingungen sagen, dass du auf das Ding aufzupassen hast und im Falle dies aus dem Weg genommen werden muss, wenn Andere, etwa Rollstuhlfahrer, davon behindert wird.

    Ansonsten zu den Kommentaren kann man sagen,
    * die neueren/modernisierten Berliner S-Bahnen haben eine Markierung des Fahrrad-/Rollstuhlbereiches.
    *Was die Berliner Regierung mit der persönlichen Anschaffung eines Cargo-Bikes (!) zu tun hat erschließt sich mir nicht. Sie macht ne Menge Quatsch, viel zu viel, ohne Frage, aber die eigene Entscheidung ist nicht deren Schuld.

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